Das Ursprungs-Zuchtbuch für Warlander liegt in Deutschland bei:
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen e. V.
Landshamer Strasse 11
81929 München
(089) 92 69 67 -351 Verwaltung
(089) 92 69 67 -352 Stutbuchführung
(089) 92 69 67 -353 Aussendienst
(089) 92 69 67 -500 Zuchtleitung
Das Mutter-Zuchtbuch für Warlander weltweit liegt bei:
Warlander Studbook Society (WSS) mit Sitz in Australien
Morley, Western Australia 6943
So bekommen Sie Papiere mit EU-Equidenpass für ihr Warlanderfohlen:
1. Sie benötigen eine Züchternummer
2. Sie treten dem Verband bei
(Empfehlenswert ist, die Stute noch vor der Trächtigkeit auf einer Stutbucheintragung dem Verband vorzustellen, da sie sich ohne Fohlen besser präsentiert und ausserhalb der Trächtigkeit im Gebäude positiver beurteilt wird)
3. Sie beantragen für Ihre Stute einen Deckschein beim Verband
4. Der Deckschein wird ausgefüllt
--> eine Kopie behält der Hengsthalter
5. Sie schicken nach positiver Trächtigkeitsuntersuchung eine Kopie an den Verband
6. Sie füllen nach der Geburt die Daten des Fohlens im Deckschein aus und schicken eine Kopie an den Verband zur Geburtsmeldung
7. Sie stellen Stute und Fohlen auf einer Zuchtschau vor. Dort wird das Fohlen gechipt und wird für den Equidenpass registriert. Falls die Stute noch nicht im Verband vorgestellt wurde, kann dies auch zusammen mit der Eintragung des Fohlens erfolgen.
8. Sie erhalten nach einigen Wochen die Papiere für Ihr Warlanderfohlen
Prefix-/Suffixregelung für Ponys, Kleinpferde und sonstige Rassen
Als Prefix/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes/nachgestelltes Wort bezeichnet. Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben und darf ausschließlich für von dieser Zuchtstätte oder diesem Züchter gezogene Pferde verwendet werden. Missverständliche Begriffe können abgelehnt werden.
Das Prefix/Suffix ist vom Züchter für seine Zuchtstätte ausschließlich bei der FN zu beantragen. Ist das Prefix/Suffix über die FN beim Central Prefix Register eingetragen, so ist es automatisch Eigentum des Antragstellers und darf von keinem anderen Züchter benutzt werden. Es ist dann innerhalb aller diesem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen geschützt. Das Prefix/Suffix muss für alle Ponys oder Kleinpferde des Züchters, bei denen er als Züchter in der Zuchtbescheinigung aufgeführt ist, benutzt werden.
Prefixe/Suffixe, die bislang von den Züchtervereinigungen nur regional für die Zuchtstätte registriert wurden, werden nicht automatisch in das CPR (Central Prefix Register) übernommen, sondern müssen vom Züchter erneut über die Deutsche Reiterliche Vereinigung beantragt werden.
Das Prefix/Suffix muss mindestens drei und darf höchstens 20 Buchstaben umfassen und sollte möglichst aus einem Wort bestehen.
Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen verbunden, so ist dieser bei Eintragung in ein Zuchtbuch ohne Änderungen oder Ergänzungen zu übernehmen.
Quelle: Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen
So bekommen Sie internationale Papiere (ohne EU-Equidenpass) für ihr Warlanderfohlen:
1. Sie laden sich die Online-Formulare zur Registrierung des Fohlens und zur
Mitgliedschaft beim WSS auf der Webseite www.warlanderstudbooksociety.com.au
herunter.
- wenn Sie nur einmalig ein Fohlen gezüchtet haben, genügt die günstigere 1-jährige Mitgliedschaft
- wenn Sie beabsichtigen, über mehrere Jahre hinweg Warlanderfohlen zu züchten, empfielt sich die lebenslange Mitgliedschaft
2. Sie füllen alle Angaben zum Züchter, Besitzer, zu registrierenden Pferd und dessen
Stammbaum in den Formularen aus und unterschreiben diese mit aktuellem Datum.
3. Sie besorgen sich je eine Kopie der Papiere von Vater und Mutter Ihres Fohlens.
Ersatzweise genügt auch eine Kopie vom Equidenpass des Fohlens, falls dieses vom BZVKS oder einem anderen deutschen Verband bereits als Warlander registriert wurde.
4. Sie lassen die Elternschaft von Hengst und Stute zum Fohlen anhand einer
Haarprobe bestätigen. Die meisten Friesen und iberischen Pferde sind bereits in
diversen Datenbanken registriert, sofern sie schon in einem Zuchtbuch
aufgenommen wurden, das Labor braucht zum Abgleich in der Regel nur Haare vom
Fohlen.
ACHTUNG: eine DNA-Überprüfung ist zwar für WSS-Papiere nicht zwingend nötig, aber das zu registrierende Pferd wird ohne DNA-Überprüfung nur in den Anhang eingetragen und darf nicht zur Zucht eingesetzt werden!
5. Sie senden alle Unterlagen in digitaler Form an die auf der Webseite des WSS
angegebene Mail-Adresse, wählen auf der entsprechenden Seite die Leistungen aus
(z.B. 1-jährige Mitgliedschaft + 1 Registrierung) und zahlen per PayPal im Anschluss.
6. Sie erhalten ihre internationalen Warlander Papiere per eMail, meistens innerhalb
einer Woche. Sie können die Unterlagen auf Papier ausdrucken. Das Fälschen oder
unerlaubte selbsttätige Abändern der WSS-Papiere ist nicht erlaubt und steht unter
Strafe.
7. Wenn Sie ein Warlander Pferd gekauft haben, müssen Sie den Besitzerwechsel
innerhalb von 3 Monaten beim WSS melden. Nach dieser Zeitspanne kostet die
Ummeldung eine Zusatzgebühr.
Wenn Sie ein Warlander Pferd verkauft haben, weisen Sie den Käufer bitte darauf
hin.